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   BVerwG, 29.03.1956 - V B 126.55   

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BVerwG, 29.03.1956 - V B 126.55 (https://dejure.org/1956,1097)
BVerwG, Entscheidung vom 29.03.1956 - V B 126.55 (https://dejure.org/1956,1097)
BVerwG, Entscheidung vom 29. März 1956 - V B 126.55 (https://dejure.org/1956,1097)
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  • BVerwG, 19.11.1953 - I B 95.53

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde - Teilung der Wohnung zwecks

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1956 - V B 126.55
    Im Gegensatz zur Auffassung des Klägers müßte in der vorliegenden Verwaltungsstreitsache die Entscheidung über eine etwaige Revision auf diese Fassung, nicht aber auf die neue, die auf dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Finanzverfassung (Finanzverfassungsgesetz) vom 23. Dezember 1955 (BGBl. I S. 817) beruht, abgestellt werden, weil im Anfechtungsverfahren, um das es sich hier handelt, die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes nach den rechtlichen Verhältnissen zur Zeit seines Erlasses zu beurteilen ist (vgl. u.a. BVerwGE 1, 35; 2, 55) [BVerwG 31.03.1955 - IV C 22/54].
  • BVerwG, 06.04.1955 - V C 76.54

    Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes über den Bezug einer Wohnung

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1956 - V B 126.55
    Im Gegensatz zur Auffassung des Klägers müßte in der vorliegenden Verwaltungsstreitsache die Entscheidung über eine etwaige Revision auf diese Fassung, nicht aber auf die neue, die auf dem Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Finanzverfassung (Finanzverfassungsgesetz) vom 23. Dezember 1955 (BGBl. I S. 817) beruht, abgestellt werden, weil im Anfechtungsverfahren, um das es sich hier handelt, die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes nach den rechtlichen Verhältnissen zur Zeit seines Erlasses zu beurteilen ist (vgl. u.a. BVerwGE 1, 35; 2, 55) [BVerwG 31.03.1955 - IV C 22/54].
  • BVerwG, 09.11.1955 - V C 47.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.03.1956 - V B 126.55
    Die weitere Frage, deren Klärung der Kläger nach den von ihm gemachten Ausführungen erstrebt, ob das Land Hamburg Grundsteuer erheben darf, hat der Senat bereits durch das Urteil vom 9. November 1955 - V C 47.55 = MDR 1956 S. 186 - bejaht.
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